Was wir fördern

Projekte in den Bereichen:

  • Kunst und Kultur

    • zum Beispiel Kunstprojekte im öffentlichen Raum, beispielsweise Skulpturen, Reliefs oder Plastiken, Projekten über Kunst und Kultur, beispielsweise Veröffentlichungen über die Epitaphe in Dithmarschen sowie Projekten zur Förderung des Andenkens bekannter Persönlichkeiten, wie z. B. des Mathematikers und Kartografen Carsten Niebuhr in Meldorf, durch Ausstellungen oder sonstige Veranstaltungen;

  • Denkmalschutz

    • zum Beispiel Projekte, die der Erhaltung, Pflege und Wiederherstellung von Baudenkmälern dienen, beispielsweise des Meldorfer Doms;

  • Umweltschutz

    • zum Beispiel Projekte zur Erhaltung und Verbesserung lebensgerechter Umweltbedingungen für Menschen, Tiere und Pflanzen, vor allem zur Reinhaltung von Luft und Wasser, beispielsweise der Klimapark Meldorf;

  • Völkerverständigung

    • zum Beispiel Maßnahmen und Projekte zur Entwicklung und Stärkung freundschaftlicher Beziehungen zwischen den Völkern, beispielsweise Austauschprogramme für Meldorfer Schüler

  • Kirche

    • zum Beispiel Musikprojekte der Jugendkantorei der evangelisch-lutherischen Kirchengemeinde Meldorf.

 

Wo wir fördern

Oberste Priorität haben Projekte in der Stadt Meldorf, gefolgt von Projekten im Kreis Dithmarschen und danach in weiteren Teilen Schleswig-Holsteins.



Welche Zielgruppen wir unterstützen

Besonders am Herzen liegen uns Projekte, die junge Menschen dazu ermutigen sich im Kunst- und Kulturbereich einzubringen sowie für die Umwelt einzusetzen sowie Angebote bei denen junge Leute als Zielpublikum wahrgenommen werden.



In welcher Höhe wir fördern

Aktuell können wir pro Förderzeitraum (6 Monate) mindestens zwei Projekte mit bis zu 250 Euro fördern.



Förderfristen

Förderanträge können jeweils bis zum 31. März bzw. 30. September des jeweiligen Jahres gestellt werden.



Einen Förderantrag stellen

Um eine finanzielle Förderung durch die Meldorfer Kultur-Stiftung zu beantragen, laden Sie den Förderantrag hier herunter.

Senden Sie die vollständig ausgefüllten Unterlagen entweder per Post an

Meldorfer Kultur-Stiftung

Königsberger Straße 9

25704 Meldorf

oder schicken Sie sie als Scan an This email address is being protected from spambots. You need JavaScript enabled to view it.

Der Antrag enthält Angaben zum Antragsteller, dem beantragten Projekt sowie einen Finanzierungsplan.

Nach Ablauf der Antragsfrist (31. März bzw. 30. September) werden alle bis zu diesem Zeitpunkt eingegangenen Anträge geprüft. Anschließend entscheidet der Stiftungsvorstand darüber, an wen die Fördermittel ausgezahlt werden. Alle Antragsteller werden zeitnah über die Entscheidung zu ihrem Antrag informiert.

Wenn Ihr Projekt von uns gefördert wird, haben Sie nun 8 Monate Zeit, es umzusetzen und abzuschließen.

Nach Abschluss des Projektes reichen Sie bei uns folgende Unterlagen ein:

  • einen Abschlussbericht (maximal 2 DIN A4-Seiten)

  • die Belege für die angefallenen Ausgaben und Kosten, die von der Stiftung übernommen werden sollen

  • den Verwendungsnachweis

  • 1 Foto des durchgeführten Projektes für die Öffentlichkeitsarbeit der Stiftung

Die Vorlagen für diese Unterlagen sind in Ihrem Förderantrag enthalten.