Was wir fördern
Förderanträge können gestellt werden für Projekte in den Bereichen:
Kunst und Kultur
zum Beispiel Kunstprojekte im öffentlichen Raum, beispielsweise Skulpturen, Reliefs oder Plastiken, Projekten über Kunst und Kultur, beispielsweise Veröffentlichungen über die Epitaphe in Dithmarschen sowie Projekten zur Förderung des Andenkens bekannter Persönlichkeiten, wie z. B. des Mathematikers und Kartografen Carsten Niebuhr in Meldorf, durch Ausstellungen oder sonstige Veranstaltungen;
Denkmalschutz
zum Beispiel Projekte, die der Erhaltung, Pflege und Wiederherstellung von Baudenkmälern dienen, beispielsweise des Meldorfer Doms;
Umweltschutz
zum Beispiel Projekte zur Erhaltung und Verbesserung lebensgerechter Umweltbedingungen für Menschen, Tiere und Pflanzen, vor allem zur Reinhaltung von Luft und Wasser, beispielsweise der Klimapark Meldorf;
Völkerverständigung
zum Beispiel Maßnahmen und Projekte zur Entwicklung und Stärkung freundschaftlicher Beziehungen zwischen den Völkern, beispielsweise Austauschprogramme für Meldorfer Schüler
Kirche
zum Beispiel Musikprojekte der Jugendkantorei der evangelisch-lutherischen Kirchengemeinde Meldorf.
Wo und wen wir fördern
Oberste Priorität haben Projekte in der Stadt Meldorf, gefolgt von Projekten im Kreis Dithmarschen und danach in weiteren Teilen Schleswig-Holsteins.
Besonders am Herzen liegen uns Projekte, die junge Menschen dazu ermutigen sich im Kunst- und Kulturbereich einzubringen sowie für die Umwelt einzusetzen sowie Angebote bei denen junge Leute als Zielpublikum wahrgenommen werden.
Wichtig!
Das Konto der Meldorfer Kultur-Stiftung wird von der Stiftung der Stifter verwaltet. Fördermittel können daher nur an gemeinnützige Organisationen ausgezahlt werden. Sollten Sie nicht in einem gemeinnützigen Verein organisiert sein, bietet es sich an, den Antrag über einen als gemeinnützig anerkannten Kooperationspartner zu stellen. Als Nachweis für die Gemeinnützigkeit dient ein Freistellungsbescheid des Finanzamtes.
Fördersummen und -fristen
Aktuell können wir pro Förderzeitraum (je 6 Monate) mindestens zwei Projekte mit bis zu 250 Euro fördern.
Förderanträge können jeweils bis zum 31. März bzw. 30. September des jeweiligen Jahres gestellt werden.
Einen Förderantrag stellen
Um eine finanzielle Förderung durch die Meldorfer Kultur-Stiftung zu beantragen, laden Sie den Förderantrag hier herunter.
Senden Sie die vollständig ausgefüllten Unterlagen entweder per Post an
Meldorfer Kultur-Stiftung
Königsberger Straße 9
25704 Meldorf
oder per E-Mail an
Der Antrag enthält Angaben zum Antragsteller, dem beantragten Projekt sowie einen Finanzierungsplan.
Nach Ablauf der Antragsfrist (31. März bzw. 30. September) werden alle bis zu diesem Zeitpunkt eingegangenen Anträge geprüft. Anschließend entscheidet der Stiftungsvorstand darüber, an wen die Fördermittel ausgezahlt werden. Alle Antragsteller werden zeitnah über die Entscheidung zu ihrem Antrag informiert. Im Falle eines positiven Förderbescheids benötigen wir den Freistellungsbescheid als Nachweis der Gemeinnützigkeit, um die Überweisung der Fördermittel veranlassen zu können.
Wenn Ihr Projekt von uns gefördert wird, haben Sie nun 8 Monate Zeit, es umzusetzen und abzuschließen.
Wichtig!
Nach Abschluss des Projektes reichen Sie bei uns folgende Unterlagen ein:
-
einen Abschlussbericht (maximal 2 DIN A4-Seiten)
-
die Belege für die angefallenen Ausgaben und Kosten, die von der Stiftung übernommen werden sollen
-
den Verwendungsnachweis
-
1 Foto des durchgeführten Projektes für die Öffentlichkeitsarbeit der Stiftung
Die Vorlagen für diese Unterlagen sind in Ihrem Förderantrag enthalten.